Befugte Personen zur Erstellung von EA haben die EA nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und in der EA-Datenbank zu registrieren und die betreffenden EA-Daten dort zu erfassen. Für die rechtskonforme Erfassung des EA in der EA-Datenbank wird beim Upload eine Registrierungsnummer vergeben.
Die Energieausweisdatenbank ist mit 02. Mai 2023 in Betrieb gegangen, die o.g. Bestimmungen sind nunmehr anzuwenden. Informationen zur Anwendung der Datenbank inkl. FAQ‘s sind unter www.tirol.gv.at/energieausweisdatenbank/ abzurufen bzw. bei Fragen gerne unter der Emailadresse energieausweisdatenbank@tirol.gv.at.