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Tiroler Energieausweisdatenbank: seit 02.05.2023 in Betrieb

9. Mai 2023

Basierend auf der RL 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/844 und der VO (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz wurden in § 26 TBO 2022 und der Tiroler Energieausweisdatenbankverordnung (TEADBV 2022) die rechtlichen Grundlagen zur Tiroler Energieausweisdatenbank geschaffen.

Befugte Personen zur Erstellung von EA haben die EA nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und in der EA-Datenbank zu registrieren und die betreffenden EA-Daten dort zu erfassen. Für die rechtskonforme Erfassung des EA in der EA-Datenbank wird beim Upload eine Registrierungsnummer vergeben.

Die Energieausweisdatenbank ist mit 02. Mai 2023 in Betrieb gegangen, die o.g. Bestimmungen sind nunmehr anzuwenden. Informationen zur Anwendung der Datenbank inkl. FAQ‘s sind unter www.tirol.gv.at/energieausweisdatenbank/ abzurufen bzw. bei Fragen gerne unter der Emailadresse energieausweisdatenbank@tirol.gv.at.

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