Eingereicht werden können in Nord- und Osttirol ausgeführte Bauwerke, die von Architekt:innen bzw. Zivilingenieur:innen geplant wurden. Als Voraussetzung gilt, dass die Fertigstellung zwischen 2022 und 2024 erfolgte und die im Bauwerk angelegte Auseinandersetzung mit den Problemen unserer Zeit in ästhetischer wie innovatorischer Hinsicht als besonders vorbildlich zu bezeichnen ist.
Einreichfrist: 14. Juni 2024 (Poststempel)
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