Adler ZiviltechnikerInnen

Landtagswahl in Vorarlberg | Wir haben gefragt!

9. Oktober 2024

Am 13. Oktober 2024 stehen in Vorarlberg richtungsweisende Wahlen an: Der neue Landtag wird gewählt! Besonders spannend für alle Ziviltechniker – wir haben die Spitzenkandidat:innen zu zentralen Themen wie Berufsausübung, Baukultur, Wohnraum, Verkehr, erneuerbare Energieformen sowie dem Wettbewerbs- und Vergabewesen befragt. Ihre Antworten bieten wertvolle Einblicke in die Zukunftsvisionen der Parteien für Vorarlberg.

Nutzen Sie Ihre Stimme um die Entwicklung des Landes Vorarlberg mitzugestalten. Informieren Sie sich über die Positionen der Spitzenkandidat:innen.

Folgende Parteien gaben keine Stellungnahme zu den angeführten Fragen ab:

  • FPÖ – Vorarlberger Freiheitliche (Christof Bitschi)
  • SPÖ Vorarlberg (Mario Leiter)
  • WIR- Plattform für Familien und Kinderschutz (Christoph Alton)
  • X – Xi – HaK – Gilt (Chris Alge)
  • KPÖ – Kommunistische Partei Österreichs (Sascha Kulasevic)

Frage 1:

Entstanden sind die Ziviltechniker:innen im Zuge einer wirtschaftlichen Staatsverwaltungsreform vor rund 160 Jahren. Es wurden Ziviltechniker:innen zur Entlastung der Verwaltung herangezogen, ohne dabei ein Staatsorgan zu sein. Um Verwaltungskosten zu reduzieren, können auch heute Ziviltechniker:innen Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen.

Würden Sie auch Leistungen, die derzeit (teilweise) in den Dienststellen des Landes erbracht werden, an die Ziviltechniker:innen auslagern (wie z.B. Planungen, Bauaufsichten, Gutachten, städtebauliche Studien, Stadt- und Projektentwicklung, Machbarkeitsstudien usw.)?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:
Wir halten die derzeitige Aufgabenteilung für effizient und erfolgreich, in der die öffentliche Hand und die Ziviltechniker:innen in bewährter Weise in vielen Bereichen und je nach Aufgabenstellung zusammenarbeiten.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:
Grundsätzlich ja. Jedenfalls ist es aus unserer Sicht wichtig, dass in der Verwaltung und den Ämtern, auf sämtlichen Ebenen (Land bis Gemeinden) eine eigene Fachkompetenz gegeben ist, um entsprechende Grundlagen auf Amtsebene zu erarbeiten und auf Basis dieser mit extern beauftragten Zivlitechniker:innen und Fachleuten gute Ergebnisse zu erzielen. Nur in einem Austausch mit einer fundierten Expertise auf Amtsebene und externen Fachleuten kann das beste Ergebnis erzielt werden.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:
NEOS befürworten prinzipiell Lösungen, die zu mehr Effizienz in Abläufen und Kosten führen. Hier müsste für die verschiedenen Leistungen geprüft werden, ob eine Auslagerung Sinn macht. 

ANDRS – Bernhard Amman:
Gerade in den genannten Bereich haben Ziviltechniker einen wesentlichen Vorteil durch ihre persönliche Sachverständigenhaftung für ihre Tätigkeit, welcher derzeit viel zu wenig genutzt wird. Die im Verhältnis geringen Kosten für zB eine unabhängige und verantwortungsbewusste begleitende Bauaufsicht oder zumindest eine nachträgliche gutachterlich Überprüfung eines Bauwerkes oder Teile davon oder Plausibilitätsprüfung sind im Verhältnis zu den uU entstehenden Kosten wegen mangelhafter Bauausführung und langwieriger Rechtsstreitigkeiten zu sehen und bringen für die Gesellschaft/den Steuerzahler wesentliche Vorteile. Ebenso im Bereich der Stadt- und Projektentwicklung oder bei Machbarkeitsstudien hätten zweite oder mehr unabhängige Fachmeinungen in der Vergangenheit sehr oft Fehlplanungen verhindert oder wichtige Inputs gebracht. Auch hier stehen die im Verhältnis geringen Kosten für einen Sachverständigen einem erheblichen Mehrwert und Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien gegenüber. Amtssachverständige sind aufgrund ihre Naheverhältnisses zur Politik für solche Aufgaben nicht geeignet.


Frage 2:

Baukultur prägt unser Land. Als Kammer der Ziviltechniker:innen ist es uns ein Anliegen, Bewusstsein für qualitätsvolle Baukultur in der Vorarlberger Bevölkerung zu schaffen und ein Verständnis für Qualität sowie Zusammenspiel von Landschaft, Kultur und Bauten zu fördern. Hierfür kann nicht früh genug angesetzt werden und sollte bereits im Kindes- und Jugendalter Bestandteil in Schulfächern sein.

Wie stehen Sie zum Thema Baukultur in Vorarlberg und welche Ansätze und Maßnahmen finden Sie wünschenswert?

Im Zuge der Baukulturellen Leitlinien des Bundes wurde in Vorarlberg das „Raumbild Vorarlberg 2030“ erarbeitet.

Welche Maßnahmen aus dem Raumbild wurden bereits aktiv umgesetzt? Wo gibt es noch Handlungsbedarf und welche Ziele sind nicht so leicht umzusetzen?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:
Die Inanspruchnahme von Flächen hat in Vorarlberg trotz starker Bevölkerungszunahme und Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Dies zeigt sich z.B. auch an der nahezu unveränderten Größe der Landesgrünzone in mehr als 40 Jahren. Das ist das Ergebnis einer langjährigen und vorausschauenden Raumplanungspolitik, die mit dem Raumbild 2030 aus dem Jahr 2019 als strategisches Dokument weiterentwickelt wurde. In der Folge hat der Landtag mehrere Novellen zum Raumplanungsgesetz beschlossen, die etwa befristete Widmungen bei Neuausweisungen von Bauflächen, das Ausweisen von Verdichtungszonen sowie von Vorbehaltsflächen für leistbaren Wohnraum vorsehen. Ein weiteres konkretes Ergebnis sind die räumlichen Entwicklungspläne (REP’s) in den 96 Vorarlberger Gemeinden, die derzeit erarbeitet und teilweise schon umgesetzt wurden.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:
In Bezug auf die baukulturellen Leitlinien des Bundes stehen wir Grünen dem Thema Baukultur sehr positiv gegenüber. Speziell die zentralen Punkte Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung und die integrative Umsetzung von Aspekten der Ökologie, Ökonomie, des Sozialen und der Kultur können beim Bauen, Erneuen und Betreiben von Immobilien nicht hoch genug eingeschätzt werden. Darüber hinaus schätzen wir, gerade was Vorarlberg betrifft, die Beteiligung von Bürger:innen, die Wissensbildung von Kommunalpolitiker:innen in Entscheidungsfunktionen und Bewusstseinsbildung der Vorarlberger Bevölkerung als sehr wichtig ein. Dabei kommt dem vai – dessen Arbeit wir überaus positiv bewerten – eine sehr wichtige Rolle zu, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Im Zuge der Baukulturellen Leitlinien des Bundes wurde in Vorarlberg das „Raumbild Vorarlberg 2030“ erarbeitet.

Welche Maßnahmen aus dem Raumbild wurden bereits aktiv umgesetzt? Wo gibt es noch Handlungsbedarf und welche Ziele sind nicht so leicht umzusetzen?

Erste Schritte zur Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen wurden in den letzten 4 Jahren von der Vorarlberger Landesregierung in die Wege geleitet. Weiters wurden Impulse zur verstärkten Umsetzung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen gesetzt und auch Themen wie verdichteter Wohnbau sind stärker in den Fokus und das Bewusstsein der Landespolitik gerückt. Positiv ist auch zu bewerten, dass die Flächen-Entnahmen aus der Landesgrünzone lt. Statistik in den letzten Jahren rückläufig waren. Nichtsdestotrotz gibt es noch enormen Handlungsbedarf in der Sicherung von Siedlungsgrenzen, der Reduktion des Bodenverbrauchs und eines verbindlichen Bodenverbrauchspfades in Richtung netto-null. Weiters steht u.a. eine Sicherung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen und eine Optimierung und Stärkung der Landesgrünzone nach wie vor aus.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:
Die Vorarlberger Baukultur hat im Vergleich zu anderen Bundesländern gerade mit der Tradition der Holzhäuser, Besonderheiten, deren Erhalt jedenfalls wünschenswert wäre. Wichtig wäre aber auch, die Kombination mit moderner Architektur voranzutreiben und Potenziale in der Nachverdichtung zu nutzen.

Viele Aspekte aus dem Raumbild sind nur Ziele zum Erhalt von beispielsweise Grünflächen, Biodiversität oder Naturschutzgebieten. In den vergangenen Jahren haben wir aber immer wieder gesehen, dass es trotzdem nach wie vor großen Handlungsbedarf gibt – beispielsweise sind unsere Forderungen nach mehr Nachverdichtung mehrfach ignoriert worden, obwohl diese auch im Raumbild vorkommt. Genau deshalb müsste sich die Landesregierung mit sehr viel Engagement um die Umsetzung ihrer Pläne kümmern.

ANDRS – Bernhard Amman:
Baukultur sollte ein großes Spektrum an verschiedenen kreativen Ideen ermöglichen und fördern. Derzeit ist eine Tendenz in Vorarlberg erkennbar, die zwar als Baukultur bezeichnet wird, tatsächlich aber nur ein andauerndes „Abkupfern“ von Ideen anderer darstellt, wobei sich diese selbst medial auf die Schulter klopfen und loben. Ob dies wirklich wünschenswert ist?

In Bezug auf die mehr als rückständigen Lehrinhalte an Schulen wird von ANDRS eine Änderung gefordert. Es kann und soll nicht sein, dass einzelne engagierte Lehrer alleine und auf ihre Kosten moderne Schulinhalte vermitteln, weil es zu viele Widerstände im etablierten System gibt, sich den Änderungen zu stellen.

ANDRS sieht die Schaffung eines solchen Konzeptes positiv. Das Problem liegt im Detail und vor allem darin, dass weiterhin politische Entscheidungen dazu führen, dass Ausnahmen von den Grundsätzen ermöglicht werden. Es ist für ANDRS wichtig, dass ab der Schaffung eines solchen Konzeptes bei der konkreten Umsetzung zB in den Gemeinden eine persönlich verantwortliche Kommission bestellt wird, deren Mitglieder nicht parteipolitisch engagiert sind und aus Fachleuten und Bürgern besteht.

Es ist zB ein Irrglaube, dass durch eine hohe Baunutzungszahl  ein sparsamer „Bodenverbrauch“ erfolgt und damit alle glücklich sind. Tatsächlich dient dies sehr oft dazu, Spekulanten und Investoren eine Gewinnmaximierung zu ermöglichen, während die Wohnqualität sinkt und Konflikte in den Wohngemeinschaften erst geschaffen werden.


Frage 3:

Wie sehen Sie die zukünftige bauliche Entwicklung im Land Vorarlberg?

  1. a) Erkennen Sie die zunehmende Zersiedelung (Shoppingmalls am Stadtrand) als Herausforderung und wie könnte sie eingedämmt werden?
  2. b) Wie kann die Anbindung/Attraktivierung der Land-Gemeinden gefördert werden?
  3. c) Gibt es ein Bekenntnis zu den derzeit ausgewiesenen Naturschutzgebieten Vorarlbergs und welchem Stellenwert wird die Erhaltung landwirtschaftlicher Produktionsflächen eingeräumt?
  4. d) Werden auch Tiefbauten mit landschaftsprägender Gestaltung (Tunnelportale, Hangsicherungen, …) als Bauwerke mit erhöhtem Anspruch an Architektur, Ingenieurskunst und Landschaftsplanung angesehen?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Wir wollen den verfügbaren Siedlungsraum in Vorarlberg optimal nutzen. Das bedeutet auf der einen Seite Verdichtung und Urbanisierung bei Wohnen, Industrie und Gewerbe. Auf der anderen Seite die Erhaltung landwirtschaftlicher Produktionsflächen sowie ausgewiesener Natur- und Erholungsräume. Außerdem braucht es eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, durch die der Schwerverkehr auf hochrangige Straßen und auf die Bahn verlagert werden kann und einen öffentlichen Verkehr, der bis in die Talschaften eine attraktive Alternative zum Auto darstellt. Insgesamt benötigen wir flexible Modelle, die gute Kompromisse für die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Regionen in Vorarlberg ermöglichen.

Auch Tiefbauten sollten im Architekturland Vorarlberg aus unserer Perspektive entsprechend attraktiv gestaltet werden. Ein gutes Beispiel sind die Portale des sich aktuell in Bau befindlichen Stadttunnel Feldkirch.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

a) Die Zersiedlung am Ortsrand gilt es mit allen Mitteln einzudämmen, aus Gründen des Bodenverbrauchs, der Mobilität, der Stärkung von Ortszentren etc. Mittel dazu sind weitere Regulierungen und Einschränkungen im Raumplanungsgesetz, verpflichtende Bedarfsprüfungen und Bewusstseinsbildung der kommunalen politischen Entscheidungsträger:innen.

b) Durch den weiteren Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, durch eine Stärkung der Ortszentren, durch gemeinnützigen und leistbaren Wohnbau, den Ausbau der Breitbandverfügbarkeit etc.

c) Die Grünen setzen sich engagiert für die ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Biotope und Biotopverbindsflächen ein. Weiters für Wildtierkorridore und Flächen mit Trittsteinfunktion. Wir regen die Einrichtung eines eigenen Landesraumplans „Schutzzone“ für solche Gebiete und Flächen an.

d) Ja.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

a) Wichtig ist eine aktive Politik zur Ortskernbelebung, da diese einerseits lokalen Handel fördert, aber beispielsweise auch eingeschränkt mobilen Menschen dabei hilft, Alltagswege ohne Auto bewältigen zu können. Durch eine besser Nachnutzung von innerörtlichen Gebäuden und Nachverdichtung, um die Zersiedelung am Ortsrand einzudämmen, könnten auch die Rahmenbedingungen dafür verbessert werden.

b) Ein Ende der Kirchturmmentalität wäre eine gute erste Entwicklung, um Absprachen zwischen Gemeinden zu verbessern. So gibt es einiges an Infrastruktur, die gut geteilt werden kann und von der gleich mehrere Gemeinden profitieren würden – beispielsweise bei Sportanlagen. Die Anbindung kann klarerweise durch eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrs verbessert werden, Gemeinden selbst würden in der Attraktivität dadurch direkt profitieren.

c) Naturschutzgebiete sollten jedenfalls erhalten werden, landwirtschaftliche Produktionsflächen ebenso. Gerade aufgrund der niedrigen Verfügbarkeit von freien Flächen ist die Eindämmung des hohen Bodenverbrauchs von hoher Prioriät.

d) Immerhin tragen diese einen Teil zum landschaftlichen Bild bei, dementsprechend sollten sie auch als Teil des Landschaftsbildes betrachtet werden.

ANDRS – Bernhard Amman:

a) Die staatfindende Zersiedelung in vielen Bereichen hängt unmittelbar damit zusammen, dass politische Entscheidungsträger darüber befinden, wer wo bauen darf. Dem ist ein Ende zu setzen, indem persönlich verantwortliche Fachleute und Bürger zukünftig in den Gemeinden darüber entscheiden, wie und wo gebaut wird und wie die Umsetzung der oben unter 2. beschriebenen Leitlinien erfolgt. Die Macht muss hier auf eine wesentlich breiter Basis gestellt werden und nur die persönliche Verantwortlichkeit der Entscheidenden wird dazu führen, dass möglichst objektiv und neutral entschieden wird.

c) Gar nicht. Die Tendenz zur Verstädterung ist weltweit zu beobachten und hat auch wichtige ökonomische sowie ökologische Vorteile und fördert eine nachhaltige Entwicklung eines Gebietes.

d) ANDRS fordert die Landesgrünzone als besonders schützenswertes Gebiet in Verfassungsrang zu erheben. Zudem müssen die bestehenden Naturschutzgebiete soweit wie möglich räumlich miteinander verbunden werden. Ausnahmen für die Landwirtschaft sollen in Naturschutzgebieten sehr restriktive gehandhabt und auch exekutiert werden. Landwirtschaftliche Gebiete sollen den Landwirten zur Verfügung stehen, die solche benötigen. Die Ermöglichung des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen durch Personen, die keinerlei Landwirtschaft betreiben und diese auch nicht an Landwirte zu einem angemessenen Pachtzins verpachten, ist einzuschränken soweit dies nur möglich ist. Dies kann  ohne viel Aufwand wie auch bei Bauland durch vertragliche Bindung solcher Erwerber erfolgen.

e) Ja.


Frage 4:

Welche aktiven Maßnahmen bzw. Änderungen gesetzlicher Regelungen sind zur Umsetzung leistbaren Wohnraums geplant?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Die Landesregierung hat ein umfangreiches Wohnpaket präsentiert. Im Mittelpunkt des Wohnpakets stehen das Sonderwohnbauprogramm Wohnen 550, die neugestaltete Wohnbauförderung zur Schaffung von mehr Wohneigentum, die Forcierung von Sanierungen, die Einrichtung eines Bodenfonds sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnbaus (Sanierungsoffensive, Nachverdichtung, neues Mietkauf-Modell).

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Leistbaren Wohnraum zu schaffen ist auch unter den gegebenen gesetzlichen Regelungen möglich. Vorfertigung mit ökologischen Holzbau z.B. und Verzicht auf z.B. Tiefgargen, mit entsprechenden Mobilitätskonzepten, ermöglichen heute schon die günstigsten Baukosten. Raumplanerische Vorsorge mit entsprechender Widmung für Gemeinnützigkeit und entsprechenden Raumplanungsverträgen ermöglichen es auch im Grundverkehr gezielt Maßnahmen zu setzen, um damit den überbordenden Grundstückspreisen der vergangen 5 Jahre entgegenzuwirken. Verdichtete Bauweisen und Nachverdichtung sind auch ein Gebot der Stunde, mit vielen positiven Aspekten (Versiegelung), die anzuwenden sind und unmittelbar keine gesetzlichen Anpassungen erfordert. Es geht vielmehr um das Tun.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Wir setzen uns für die erneute Zweckbindung der Wohnbauförderung inkl. Rückflüssen ein. Die Mittel, die für Wohnbau eingehoben werden, sollen auch für diesen Zweck verwendet werden. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit bei sozialem und gemeinnützigem Wohnbau die Miete an das Einkommen gekoppelt werden kann, um für mehr Mitteleffizienz zu sorgen, ohne die Durchmischung zu gefährden.

ANDRS – Bernhard Amman:

Sofortige Förderung der gemeinnützigen, gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnbaus durch die Landesregierung direkt und unter Umgehung der KIM-Verordnung, falls dies notwendig ist. Ebenso muss es Betrieben ermöglicht werden, solche genossenschaftliche Wohnungen zu errichten mit günstigen Darlehen durch das Land Vorarlberg. Ganz klar ist die Haltung von ANDRS, dass kein „Betongold“ für Investoren und Spekulanten geschaffen werden darf. Auch ist der Verkauf von solchen geförderten gemeinnützigen, gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnung an Bedingungen zu knüpfen, die eine Spekulation damit dauerhaft ausschließt.


Frage 5:

Wie stehen Sie zum Durchzugsverkehr und den Ausbauplänen des Straßennetzes, von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrradwegen?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Wir sind für ein gutes Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel. Wir sind daher für den Bau des Stadttunnel Feldkirch und der Bodenseeschnellstraße S18. Gleichzeitig braucht es den kontinuierlichen Ausbau der „Öffis“ und ein Radnetz, dass für Pendler und den Freizeitverkehr attraktiv ist.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Als Mobilitätslandesrat liegt mein Fokus hier ganz klar beim Öffi- und Radausbau. Hier hat sich die Grüne Regierungsbeteiligung der letzten Jahre sehr bezahlt gemacht: Andere Bundesländer blicken, was die Qualität des öffentlichen Verkehrs betrifft, neidisch nach Vorarlberg. Aber auch das dichte Netz von Bus- und Bahnverbindungen, die Pünktlichkeit, Verfügbarkeit und Integration der verschiedenen Verkehrsmittel bekommen von Institutionen wie dem Verkehrsclub regelmäßig gute Noten. Besonders freut mich, dass mittlerweile 50 Prozent aller Alltagswege in Vorarlberg zu Fuß, mit den Öffis oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Für die Menschen bedeutet dieser so genannte Umweltverbund nämlich mehr Lebensqualität. Diesen Weg möchte ich in Zukunft nicht nur beibehalten, sondern natürlich noch höher hinaus.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Vorarlberg leidet unter chronischem Verkehrschaos, besonders im Rheintal. Um das zu ändern, fordern wir als Basis für fundierte Entscheidungen über Verkehr- und Infrastrukturprojekte, ein funktionierendes, digitales Landesverkehrsmodell, das detaillierte Informationen über Verkehrsflüsse, Staus, Verkehrsdichte und andere relevante Daten liefert. Das Ziel muss sein, den Wechsel zwischen Mobilitätsformen zu erleichtern und Umsteigmöglichkeiten auf  umweltfreundliche Öffis und Verkehrslösungen in 15-Minuten-Reichweite für alle Vorarlberger:innen bereitzustellen. Dafür müssen wir Vorarlberg auf Schiene bringen, unter anderem durch konkrete Projekte wie eine Ringstraßenbahn, dem Wälderexpress und eine Verlängerung der Montafonerbahn. Zudem brauch es einen  sinnvollen Ausbau des Fahrrad- und Fußwegenetzes.

ANDRS – Bernhard Amman:

ANDRS sieht eine wachsende Gesellschaft in Vorarlberg, deren Mobilitätsbedürfnis weiter steigen wird. Straßen sind notwendige Infrastruktureinrichtungen, um diesem Mobilitätsbedürfnis entgegenzukommen.

Eine Förderung des öffentlichen Verkehrs darf sich dabei nicht darauf beschränken, zB immer mehr Busse anzubieten (die dann im Stau stecken bleiben), sondern das gesamte Verkehrskonzept muss geändert werden. Als eine der ersten Maßnahmen ist für alle Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen, die Freifahrt einzuführen. Dadurch wird die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel in Vorarlberg erheblich gesteigert. Dann ist die Verwendung von vollautomatischen Verkehrsmittel anzudenken, die nicht straßengebunden sind, wie zB Seilbahnen. Insbesondere auch in Bezug auf den Güterverkehr (Zustellverkehr), der einen erheblichen Teil des innerstädtischen Verkehrs verursacht (die Tunnelspinne in Oberlech kann hier ein Modell für einen neuen Umgang mit dem Güterverkehr sein). Ebenso ist die Verwendung von Elektroscootern für den Individualverkehr zu forcieren. Hier kann durchaus angedacht werden, diesen in allen Zonen bis 30 km/h oder 40 km/h den Vorrang auch auf der Fahrbahn einzuräumen.


Frage 6:

Das Energiethema als brandaktuelles Thema – gerade in diesem Feld stellen Ziviltechniker:innen ihr Expert:innen-Know-how zur Verfügung, sei es in der Stromerzeugung aus Wasserkraft, Errichtung von Biogasanlagen zur Stromerzeugung, bei Photovoltaik-Anlagen, Geothermie, Grundwasserwärmenutzung usw. Wie stehen Sie zum Energiegewinnungsausbau, Wasserkraft, Solar- und Windenergie?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Der Landtag hat einstimmig die Energieautonomie+ 2030 beschlossen. Ein Hauptziel der Energieautonomie ist es, den gesamten Stromverbrauch im Lande aus heimischen Anlagen zu decken. Insofern haben der Ausbau der Wasserkraft und der Solarenergie Priorität. Auch die Windkraft kann bei entsprechender Eignung und Effizienz eines Standorts in Zukunft eine Rolle spielen.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Um unsere ambitionierten Ziele bis 2030 – 50 Prozent Anteil heimischer erneuerbarer Energieträger am Endenergiebedarf, 50 Prozent Reduktion der Treibhausgase zum Vergleichsjahr 2005, 100 Prozent Anteil erneuerbarer Energie an der Stromversorgung – zu erreichen, setzen wir voll auf den Ausbau Erneuerbarer. Mein Anliegen ist es, unsere traditionelle Stärke, die Wasserkraft, zu ergänzen. Denn: Zwei Drittel des Windaufkommens findet im Winter statt, wenn Wasserkraft und Photovoltaik meist weniger liefern, aber unser Verbrauch höher ist. Das sollten wir für eine Versorgung mit sauberer und günstiger Energie hier im Land nützen. Wir Grüne fordern deswegen die Errichtung von drei Windparks, somit könnten rund 70.000 Haushalte mit sauberer und kostengünstiger Energie versorgt werden. Da, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist, wo es Wege und Energieleitungen gibt, also das Landschaftsbild durch Liftanlagen ohnehin schon geprägt ist, können Windräder stolze Repräsentanten der Energiewende sein. Keine Eingriffe darf es hingegen in Europaschutzgebieten und bei den letzten natürlichen Gewässern geben. Bei den PV-Anlagen können wir auf eine sensationelle Bilanz zurückblicken: Allein von 2021 bis 2023 wurde die PV-Fläche verdoppelt. Was die Bevölkerung vom Fokus auf heimische Erneuerbare hat, ist klar: Saubere und auch günstige Energie.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Wir müssen mehr Energie darauf verwenden, mehr Erneuerbare Energie zu haben. Um die Energiewende zu schaffen, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen und die Nutzung aller vorhandenen Potentiale. Vor allem im Bereich des Photovoltaik-Ausbaus muss Vorarlberg ambitionierter werden. Der Fokus liegt zudem auf dem zügigen Netzausbau, um ein dezentrales, intelligentes vernetztes, erneuerbares Energiesystem zu schaffen. Zudem bedarf es einer signifikanten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

ANDRS – Bernhard Amman:

Die aktuell billigste Energieumwandlungsmethode ist die Photovoltaik und Solarthermie und diese soll auch entsprechend forciert werden. Die dezentrale Umwandlung hat auch den Vorteil erhöhter Versorgungssicherheit. Auch ist diese Form der Energieumwandlung mit geringen Risiken für die Bevölkerung verbunden und hat eine hohe Akzeptanz.

Alle Unternehmen und Privathaushalte, die Klimaanlagen betreiben, sollen verpflichtet werden, ausreichend bemessene Photovoltaikanlagen zu installieren, um diesen Energiebedarf zur Gänze selbst abdecken zu können. Alle Unternehmen, die Wärmetauscher für zB Kühlanlagen betreiben, sollen verpflichtet werden, die Abwärme aus den Wärmetauschern in ein Fernwärmenetz einzuspeisen oder den Nachbarn oder der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Windenergie wird auf absehbare Zeit in Vorarlberg keine ausreichende Akzeptanz finden.

Zukünftige Wasserkraftanlagen sollen ausschließlich so gebaut werden dürfen, dass die verwendete Wassermenge unmittelbar vor und nach dem Kraftwerk wieder in den selben Wasserkreislauf gelangt. Die Ableitung von Wasser in andere Gebiete und Wassersystem soll unterbunden werden. Durch eine hohe Zahl an Durchlaufturbinen ist zB eine ähnliche Wirkung zu erreichen, wie bei Großkraftwerken. Es stehen in Vorarlberg noch ausreichend Wasserläufe aus der Zeit der Mühlen und Sägen zur Verfügung, die dazu ohne größeren Eingriff in die Natur genutzt werden können.


Frage 7:

Fragen zu Wettbewerben/Vergaben:

a) Wie stehen Sie zu Architekturwettbewerben im Allgemeinen und im Besonderen in den landeseigenen Gesellschaften, dem Land Vorarlberg und den Gemeinden?

b) Wie stehen Sie zu begleiteten Verfahren nach dem Bestbietermodell im Allgemeinen und im Besonderen in den landeseigenen Gesellschaften, dem Land Vorarlberg und den Gemeinden?

c) Wie stehen Sie zur Anwendung des begleiteten Verfahrens nach dem Bestbietermodell bei Vergaben von Zivilingenieursleistungen, insbesondere bei landeseigenen Gesellschaften, dem Land Vorarlberg und den Gemeinden?

d) Wie stehen Sie zu Direktvergaben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an die Architekt:innen und Zivilingenieur:innen auf Basis der anerkannten Vergütungsmodelle LM.VM, insbesondere bei landeseigenen Gesellschaften, dem Land Vorarlberg und den Gemeinden?

e) Ist die Umgehung des Bestbieterprinzips und der Transparenz in Ihrem Sinne? Wenn nicht, was werden Sie dagegen tun?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Grundsätzlich darf bei den Fragen 7 a-e) auf die Homepage des Landes (Ausschreibungen (Bekanntmachungen, Vorinformationen, Bekanntgaben) (vorarlberg.at)) verwiesen werden:

„Bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber an Unternehmen, ist zwingend das Vergaberecht zu beachten. Alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes zu vergeben. Insbesondere sind die vergaberechtlichen Grundsätze – Diskriminierungsverbot, Transparenz-, Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgebot – einzuhalten. Alle Bekanntmachungen und -gaben sowie Vorinformationen von öffentlichen Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich des Landes Vorarlberg fallen, erfolgen auf  https://bekanntmachungen.vorarlberg.at/List.“

Darüber hinaus gehen wir davon, dass die zuständige Stelle im Amt der Vorarlberger Landesregierung der Kammer der Ziviltechniker:innen für allfällige fachliche Fragen jederzeit zur Verfügung steht.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Dem Wettbewerb wird von unserer Seite ein hoher Stellenwert beigemessen. Wichtig ist hier aus unserer Sicht gerade auch die eigene Fachkompetenz in den Dienststellen und Auftraggeberseitig wie in Punkt 1 schon ausgeführt. Auf dieser Basis können die entsprechenden Grundlagen für Wettbewerb erarbeitet werden. Im Endeffekt geht es darum, den besten Fußabdruck durch Gebautes zu hinterlassen und dies auch mit Kosten und Terminvorgaben in Einklang zu bringen. Das Ergebnis des Wettbewerbs sollte dies bestmöglich garantieren, was dem Bestbieterprinzip entspricht.

Bezüglich Vergaben sind die Möglichkeiten und Vorgaben des Bundesvergabegesetzes aus unserer Sicht eine gute Grundlage auch Direktvergaben gut zu handhaben, ohne dass Diskriminierung von geeigneten Mitbewerbern entsteht. Wichtig auch hier wieder: Fachkompetenz auf Seiten des Landes, der Gemeinden und z.B. der gemeinnützigen Bauträger.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Architekturwettbewerbe sind ein gutes Verfahren, um die besten Ideen zur Weiterentwicklung der Stadt- und Landschaftsbilder umzusetzen. Gerade bei öffentlichen Aufträgen sollten auch versucht werden, diese Kriterien zu berücksichtigen – wiewohl das Bestbieterprinzip ein gutes Instrument ist, um ein gewisses Gleichgewicht zwischen Ideen, Bauqualität und Kosten herzustellen.

Eine Umgehung von transparenten Verfahren und willkürliche Direktvergaben stehen aber in direktem Kontrast zu unseren Vorstellungen von verantwortungsvoller Politik. Hier müssen Verstöße gegen geltende Regeln auch geahndet werden – wie es etwas die Kommission immer wieder vorzeigt. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass leider die Vorschriften insgeheim umgangen werden, weshalb es am wichtigsten ist, ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

ANDRS – Bernhard Amman:

a) Architekturwettbewerbe sollen das Ziel haben, den Menschen benutzerfreundliche und -gerechte Bauten zur Verfügung zu stellen. Kein Ziel von Architekturwettbewerben soll es sein, einem Architekten eine Plattform für sein künstlerisches Schaffen zu bieten, wenn dabei die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit des Baues zweitrangig wird. Im ersten angeführten Punkt sind somit solche Architekturwettbewerbe zu unterstützen und zu fördern, während im zweiten Punkt keine Förderung erfolgen soll.

Architekturwettbewerbe sollen auch nicht von politischen Entscheidungsträgern oder von diesen Abhängigen alleine entschieden werden. Hier ist immer mit einer unabhängigen persönlich verantwortlichen Kommission aus Fachleuten und Bürgen die beste Variante auszuwählen.

b) Wenn das Bestbietermodell tatsächlich angewandt werden würde, wäre dies ein erheblicher Vorteil zum bestehenden System. Auch hier fordert ANDRS eine unabhängige regionale Kommission aus persönlich haftenden Fachleuten die keiner Partei angehören, die solche Kriterien für Bauten ausarbeiten und deren Einhaltung (zB beim Vergabeverfahren) überwachen.

c) Wie unter b), wobei Interessenskonflikte verhindert werden müssen.

d) Direktvergaben sind grundsätzlich ein politisches Problem bei landeseigenen oder -nahen Einrichtungen und sollten nur dort erfolgen, wo diese wirtschaftlich erforderlich sind oder aus zeitlichen Gründen unumgänglich sind. Keinesfalls sollten Direktvergaben politisch oder durch politisch Abhängige erfolgen (siehe oben b)).

e) Siehe b). Es sind ausreichend Möglichkeiten im Vergaberecht vorhanden, wenn diese nur angewandt werden würden. Persönliche Haftung von Entscheidungsträgern ist dabei die beste Möglichkeit Korruption und nachteilige Entscheidungen für den Steuerzahler zu verhindern.


Frage 8:

Würden Sie mit der Kammer der Ziviltechniker:innen abgestimmte Verträge für Architekt:innen und Zivilingenieur:innen mit gemeinnützigen Wohnbauträger:innen, landeseigenen Gesellschaften, dem Land Vorarlberg und den Gemeinden unterstützen?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Je nach Projekt unterscheiden sich die Anforderungen deutlich. Neben sinnvollen Standardisierungen ist es deshalb wichtig, dass den Vertragspartner:innen im Rahmen der Vertragsfreiheit ausreichend Verhandlungsspielräume erhalten bleiben. Gleichzeitig sind gewisse, zielführende Abstimmungen, welche nicht im Rahmen jedes Vertrags neu festgelegt werden müssen, aus unserer Sicht denkbar, sofern dies im Einklang mit den bestehenden Vergaberichtlinien erfolgt.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Hier möchten wir auf die Beantwortung unter Punkt 7 verweisen. Generell wird das Prinzip auch angewendet. Insbesondere im Bereich des Landes und landeseigener Gesellschaften. Eine Anwendung auch durch gemeinnützige Bauträger aber auch Gemeinden erscheint uns sinnvoll.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Abgestimmte Verträge könnten für kürzere Vergaben und schnellere Ausschreibungen sorgen, es muss dabei aber berücksichtigt werden, dass es dennoch einen gewissen Wettbewerb braucht. Möglich wären bestimmte Rahmenvereinbarungen, aus denen Leistungen abgerufen werden – allerdings sollte dies die Landespolitik nicht automatisch vorschreiben, sondern von den jeweiligen Insitutionen individuell und nach Bedarf entschieden werden.

ANDRS – Bernhard Amman:

Ja, wobei Interessenskonflikte verhindert werden müssen.


Frage 9:

Wie stehen Sie zur Forderung, die „Frauenquote“ in Fachjurys und geladenen (Architektur-)Wettbewerben zu forcieren und welche konkreten Schritte werden Sie in dieser Frage setzen?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Die Vorarlberger Volkspartei bekennt sich zur Gleichberechtigung von Mann und Frau in allen Lebenslagen. Insofern sollten paritätisch besetze Fachjurys im Jahr 2024 keine wirkliche Herausforderung sein. Wir glauben allerdings nicht, dass wir dafür ein Gesetz oder eine Vorordnung benötigen.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Generell sind Frauenquoten eine wirkungsvolle Maßnahme, um Frauen in vielfach männlich dominierten Gremien, Jurys oder Bei- und Aufsichtsräten zu positionieren. Die grüne Partei hat schon früh bei der Listenerstellung für politische Mandatar:innen das Reissverschlussprinzip eingeführt. Damit ist es gelungen, Frauen auch in politische Führungsverantwortung zu bringen.

Bei der Besetzung von Gremien oder Jurys geht es aber oft um die damit verbundene Funktion und/oder Expertise. Ein Beispiel waren die Krisenstäbe während der Pandemie, die aus den relevanten Systempartner:innen zusammengesetzt wurden. Es hat sich gezeigt, dass der Großteil der Führungskräfte und Entscheidungsträger qua Funktion Männer waren.

Das heißt, wir müssen früher ansetzen und Frauen ermutigen und fördern, dass sie einerseits gute Ausbildungen haben und andererseits auch in Führungsrollen gehen. In unserer unmittelbaren Zuständigkeit im Landesdienst ist es gelungen, dass auf der Ebene der Expertinnen mittlerweile mehr als 50 Prozent Frauen sind, daraus rekrutieren sich dann die Führungskräfte der nächsten Ebene.

Als Ressortverantwortliche für Frauen und Gleichstellung fördern wir gezielt Projekte des Mädchenzentrums Amazone, die Mädchen zum Beispiel in technische Berufe bringen sollen und die geschlechterstereotype Berufswahl kritisch hinterfragen.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Wir sind überzeugt, dass eine Frauenquote nicht in jeder Branche umsetzbar ist, sondern zuerst durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Frauenanteil in bestimmten Branchen erhöht werden muss, sodass paritäre Besetzungen möglich sind. Gerade bei öffentlichen Projekten und wenn es genügen qualifizierte Personen gibt, wäre es aber wichtig, als Vorbildwirkung auf augewogene Besetzungen zu achten.

ANDRS – Bernhard Amman:

Frauenquoten haben nur dort einen Sinn, wo fachlich ausreichend ausgebildete Frauen zur Verfügung stehen und auch bereit sind, die damit verbunden Mühen auf sich zu nehmen. Eine Frauenquote nur um der Quote willens lehnt ANDRS ab. Wir vertreten dies auch in allen anderen Bereichen.


Frage 10:

Landesgestaltungsbeirat – Würden Sie es befürworten, dass bei dessen Bestellung die Kammer und deren Expert:innen miteingebunden werden?

Volkspartei – Mag. Markus Wallner:

Alle Mitglieder des Landesgestaltungsbeirats sind Mitglieder der Kammer der Ziviltechniker:innen.

Grüne – MMag. Daniel Zadra:

Der Landesgestaltungsbeirat, dessen derzeitige Funktionsperiode mit 31.12.2024 endet, ist mit 3 Sachverständigen aus dem Bereich Architektur besetzt und erfüllt aus unserer Sicht die von Ihnen vorgeschlagene Einbindung der Kammer, die wir für sinnvoll halten.

NEOS – Claudia Gamon, MSc:

Gerade in Fachgremien ist es wichtig, dass auch Experten aus der Praxis ein Mitspracherecht haben. Natürlich wäre es dementsprechend sinnvoll, wenn dies bei der Bestellung von Beiräten ausreichend berücksichtigt wird.

ANDRS – Bernhard Amman:

Ja, wobei Interessenskonflikte verhindert werden müssen.


 

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