Adler ZiviltechnikerInnen

Nationale SchwellenwerteVO // Erhöhung des Schwellenwertes für Direktvergaben

31. Juli 2025

Die Schwellenwerteverordnung 2025 wurde per 21.07.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl II  167/2025) kundgemacht. Sie ist tags darauf in Kraft getreten und gilt bis 31. März 2026. Lesen Sie weiter, um die aktuell gültigen Schwellenwerte zu erfahren.

Folgende Schwellenwerte sind für alle ab 22.07.2025 eingeleiteten Vergabeverfahren anzuwenden:

Dienstleistungsaufträge
Direktvergabe € 143.000 statt € 100.000
Direktvergabe mit Bekanntmachung € 143.000 statt € 130.000
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung € 143.000 statt € 100.000
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung € 143.000 statt € 100.000
 

Lieferaufträge

Direktvergabe € 143.000 statt € 100.000
Direktvergabe mit Bekanntmachung € 143.000 statt € 130.000
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung € 143.000 statt € 100.000
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung € 143.000 statt € 100.000
 

Bauaufträge

Direktvergabe € 143.000 statt € 100.000
Direktvergabe mit Bekanntmachung € 500.000 wie bisher € 500.000
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung € 1.000.000 wie bisher € 1.000.000
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung € 143.000 statt € 100.000
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