Bauten prägen Orte und Landschaften, beeinflussen die Lebensqualität der Menschen. Gerade bei öffentlichen Projekten sollte der baukulturelle Anspruch daher hoch sein. Architekturwettbewerbe bieten die Möglichkeit, das beste Projekt für die jeweilige Aufgabenstellung zu ermitteln. Die Phase vor dem Start des Architekturwettbewerbs ist essenziell für dessen Ablauf und Ergebnis. In diesem ersten Schritt sollten Ausgangslage, Ziel, Intention und Rahmenbedingungen geklärt werden.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg unterstützt und berät Auftraggeber:innen bei der Vorbereitung und der Abwicklung von Wettbewerben. Das umfassende Service reicht von allgemeinen Informationen zum Wettbewerbswesen über persönliche Beratung durch unseren Wettbewerbskonsulenten bei allen auftretenden Fragen bis zur Veröffentlichung von Ausschreibungen und Ergebnissen im Internetportal der Kammer.
Für jede Bauaufgabe gibt es ein passgenaues Wettbewerbsverfahren. Auftragswert, Komplexität und Zeithorizont der Planungsaufgabe bestimmen die Art des Verfahrens, das in offener, nicht offener und geladener Form durchgeführt werden kann. Öffentliche Auslober:innen unterliegen den gesetzlichen Regelungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG). Die Schwellenwerte werden jährlich neu festgelegt. Die Kooperation mit der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg bringt Auslober:innen entscheidende Vorteile. Der Wettbewerb bewegt sich im rechtssicheren Rahmen. Die Kammer entsendet geeignete Fachpreisrichter:innen, die ihre Expertise in die Entscheidungsprozesse einbringen und die Vertreter:innen der Gemeinden in allen relevanten Fragen sachkundig begleiten.
Mit dem Architekturwettbewerb selbst erhalten Auslober:innen eine große Breite an Lösungsvorschlägen, aus denen das beste Projekt für die definierte Bauaufgabe ausgewählt wird – ob bei Neubau, Sanierung, Adaptierung oder Erweiterung. Kosten und Aufwand eines Architekturwettbewerbs sind überschaubar. Nur 0,5 bis drei Prozent der Errichtungskosten des Bauwerks fließen in die Durchführung. Der Zeitrahmen zwischen Versand der Wettbewerbsunterlagen, Durchführung eines Wettbewerbs und Preisgericht beträgt in der Regel zwischen 18 und 24 Wochen. Die Preisgerichtsdiskussion garantiert einen transparenten Findungsprozess und damit hohe Akzeptanz.
»Ein Architekturwettbewerb ist ein Verfahren auf Augenhöhe. Auslobende können in jeder Phase steuernd und regulierend eingreifen. Das Preisgericht unterstützt und berät, übertönt Auftraggeber:innen aber nicht. Über 90 Prozent der Wettbewerbsentscheidungen in den letzten Jahren wurden einstimmig getroffen. Das bestätigt, dass die Auslobenden nicht etwas vorgesetzt bekommen, sondern nach Abschluss des Verfahrens genau wissen, was sie wollen und – sehr wichtig – was sie nicht wollen.«
Arch. Dipl.-Ing. Gerald Haselwanter
wettbewerbskonsulent@kammerwest.at